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   VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08   

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VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08 (https://dejure.org/2009,41068)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2009 - 94-IV-08 (https://dejure.org/2009,41068)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 94-IV-08 (https://dejure.org/2009,41068)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 63-IV-07

    Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 63-IV-07 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 56-IV-07

    Unvoreingenommenheit des Richters als maßgebend für die Frage über einen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08
    Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 56-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 63-IV-19; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).

    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 13-IV-09

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

    Die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Maßnahmen und Zwischenentscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, ist unzulässig, weil hierdurch bewirkte Verfassungsverstöße gewöhnlich mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (BVerfGE 21, 139 [143]; vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 96-IV-18
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpft wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 59-IV-17
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 64-IV-15
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Nebenoder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 23-IV-15
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpft wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 94-IV-17
    Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 131-IV-16
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 34-IV-15
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 30-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 152-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 34-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 133-IV-15
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